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   BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71   

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BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71 (https://dejure.org/1974,161)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1974 - I WB 43.71 (https://dejure.org/1974,161)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1974 - I WB 43.71 (https://dejure.org/1974,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 238
  • BVerwGE 46, 239
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
    Der Fürsorgeanspruch schließt zwar generell ein Anhörungsrecht ein, wenn es sich um Beschwerden oder Behauptungen tatsächlicher Art handelt, die zum Nachteil eines Soldaten verwendet werden sollen (vgl. BVerfGE 8, 332, 356 f [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvL 27/55]; s. auch etwa § 29 Abs. 1 SG).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
    Dies folgt ohne weiteres aus der zur verfassungsmäßigen Erfüllung ihrer militärischen Aufgaben (vgl. BVerfGE 28, 36, 47) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68] gebotenen hierarchischen Struktur der Bundeswehr.
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
    Als förmlicher Rechtsbehelf gegen eine Verfügung, die von einer Abteilung oder eines Referenten des BMVg erlassen worden ist, kommt allein ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch den Wehrdienstsenat in Betracht (§ 21 Abs. 1 WBO); denn solche Entscheidungen sind dem BMVg selbst zuzurechnen, da das Ministerium nach außen eine einheitliche Behörde ist, die durch den Minister repräsentiert wird (BDHE 5, 220 = NZWehrr 1961, 32; BVerwG Beschluß vom 23. Februar 1972 - I WB 1/70).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
    In einem solchen Fall wäre ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch auf rechtliches Gehör auch dann zu verneinen, wenn ein solcher für das Verwaltungsverfahren überhaupt anzuerkennen sein sollte (vgl. für das gerichtliche Verfahren BVerfGE 21, 132, 137) [BVerfG 01.02.1967 - 1 BvR 630/64].
  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
    Die Tatsache, daß in den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" vom 24. September 1968 (VMBl 454) die Zuständigkeit für solche Maßnahmen teilweise auch nachgeordneten Dienststellen und Kommandeuren übertragen ist, ändert Hieran jedenfalls deshalb nichts, weil der BMVg sich die Entscheidung jeweils in erster Linie selbst ausdrücklich vorbehalten hat (vgl. z.B. a.a.O. Nr. 17, 18 und 19 jeweils Absatz 1 a) und damit jederzeit befugt ist, die Entscheidung an sich zu ziehen (vgl. hierzu: BVerwG Beschluß vom 15. Februar 1973 - I WB 147/71).
  • Drs-Bund, 04.05.1956 - BT-Drs II/2359
    Auszug aus BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
    Dort heißt es (Bundestagsdrucksache II/2359, Seite 17): "Sofern die Beschwerde gegen eine Entscheidung oder Maßnahme des BMVg in Frage steht, kommt die Anhörung einer höheren Instanz nicht in Betracht, da der BMVg selbst der höchste Disziplinarvorgesetzte ist.
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung eines Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines anderen Soldaten verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob sich die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1967, 126; BVerwG Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - I WB 43/71 - und vom 9. April 1975 - I WB 16/74).

    Diese von ihm behauptete Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts könnte nur mit der von ihm beantragten Feststellung beseitigt werden (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Februar 1974 - I WB 43/71).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Damit fehlt es an einer Weisung des Bundesministers der Verteidigung, die als Maßnahme trotz ihres Charakters als innerdienstliche Weisung wegen möglicher Einwirkung in die Rechtssphäre des Antragstellers, insbesondere in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, ausnahmsweise durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1973 BVerwG 1 WB 147.71, vom 28. Februar 1974 BVerwG 1 WB 43.71, vom 3. Septem-ber 1996 BVerwG 1 WB 34.96 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 27.01).
  • VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat jedoch ein Amtswalter grundsätzlich kein Recht darauf, daß seine dienstlichen Handlungen durch die Vorgesetzten nicht geändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwGE 46, 239/240; 63, 176/177 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273).

    Maßgeblicher Grund hierfür ist einmal die verfassungsrechtlich vorgegebene hierarchische Struktur öffentlicher Stellen oder Behörden (BVerwGE 46, 239/241) sowie der Umstand, daß diese ebenso wie der dort tätige Beamte als Diener des ganzen Volkes (vgl. Art. 96 Satz 1 BV) ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit (d. h. nicht privaten oder gar eigenen Belangen) verpflichtet sind.

    Mit diesem Vorbringen könnte der Kläger ausnahmsweise u. U. dann durchdringen, wenn durch das Vorgehen des Ministerialkommissärs oder die Begleitumstände seines Handelns bei objektiver Würdigung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers anzunehmen wäre (vgl. BVerwGE 46, 239/241; 63, 176/178 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273/274; vgl. auch BDH, 1. Wehrdienstsenat vom 17.03.1965, NTWehrr 1967, 126).

  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sich die Verhaltensweise des Vorgesetzten dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).

  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 151.77

    Rechtsmittel

    In Ausübung höherer Befehlsgewalt getroffene Anordnungen können deshalb als solche subjektive Rechte desjenigen, der die aufgehobene oder beanstandete Anordnung getroffen hat, regelmäßig nicht verletzen (BVerwGE 46, 239).

    Eine Mißbilligung des Verhaltens des Antragstellers hätte bei objektiver Betrachtung (vgl. BVerwGE 46, 239, 241) [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71] zumindest in dem Vorwurf bestehen müssen, der Antragsteller habe die in dem Beschwerdebescheid festgestellte Fehlerhaftigkeit seines Verhaltens erkennen können; derartiges ist dem Beschluß nicht zu entnehmen.

  • BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 29.75

    Rechtsmittel

    Durch eine Maßnahme zugunsten eines Soldaten kann eine Rechtsverletzung eines anderen Soldaten nur dann und insoweit eintreten, als diese Maßnahme gleichzeitig eine Entscheidung über Rechte und Pflichten des letzteren darstellt und in ihr eine dessen Rechtsstellung beeinträchtigende Feststellung getroffen wird (BDH a.a.O.; BVerwG NZWehrr 1967, 126; BVerwG Beschluß vom 28. Februar 1974 - I WB 43/71).

    Ein denkbarer Eingriff in geschützte Rechtspositionen des Beurteilenden kann erst dann vorliegen, wenn die Aufhebungsverfügung selbst oder die sie begleitenden Umstände über den Hinweis auf Nr. 38 der Beurteilungsbestimmungen 1972 bzw. der Nr. 138 Abs. 3 der ZDv 20/6 hinausgehen, eine zusätzliche Würdigung des Verhaltens des Beurteilenden enthalten und dadurch nunmehr eine Beschwer des Beurteilenden etwa durch die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Februar 1974 a.a.O.) darstellen können.

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87

    Ermittlungsbericht - Wiedergabe negativer Äußerungen Dritter - Diskriminierende

    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sich die Verhaltensweise des Vorgesetzten dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 27.05

    Maßnahme; Beschwerde; personenbezogene Daten; Feststellungsinteresse;

    Eine Maßnahme des Ministers im Sinne des § 21 Abs. 1 WBO liegt auch dann vor, wenn dieser nicht unmittelbar in eigener Person tätig geworden ist; es reicht insoweit aus, wenn Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung in einer Weise gehandelt haben, die dem Minister zuzurechnen ist (vgl. u. a. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - BVerwGE 43, 308 = NZWehrr 1972, 227 = DokBer B 1972, 4261, vom 28. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 43.71 - BVerwGE 46, 239 [insoweit nicht veröffentlicht] und vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - a. a. O.).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter -

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178 [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73].
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte -

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89

    Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 35.96

    Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf

  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 147.89

    Unzulässigkeit eines Verpflichtungsantrags auf Zuweisung weiterer Mitarbeiter

  • BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84

    Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem

  • BVerwG, 11.03.1980 - 1 WB 155.78

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerde zum Wehrdienstsenat - Verletzung in

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen -

  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 97.89

    Änderung der Beurteilungszuständigkeit - Disziplinarvorgesetzter

  • BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 52.88

    Rechtsmittel gegen Wehrbeschwerde - Gerichtliches Antragsverfahren -

  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung -

  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90

    Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden

  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89

    Formulierungen beleidigenden Charakters im Rahmen der Anhörung eines

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 77.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90

    Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 148.83

    Dienstlicher Einsatz - Soldat - Zuweisung bestimmter Mitarbeiter

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 34.96

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten auf einen geringerwertigen

  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 8.87

    Verstoß gegen Kameradschaftspflichten - Veröffentlichung eines Artikels -

  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 79.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.04.1976 - 1 WB 64.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1989 - 1 WB 19.89

    Rechtsbehelf gegen eine Versetzungsverfügung als Maßnahme des Bundesministers der

  • BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 49.87

    Ausscheiden des Antragstellers aus der Bundeswehr als Hinderungsgrund für eine

  • BVerwG, 09.04.1975 - I WB 16.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1978 - 1 WB 190.76

    Rechtsmittel

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